Kur:
Kur ist eine medizinische Maßnahme zur Behandlung von Krankheiten unter Berücksichtigung von natürlichen Heilvorkommen, vorzugsweise in einem Kurort. Die hiebei eingesetzten Methoden sind möglichst nicht-medikamentös und zwar:
Einsatz natürlicher Heilmittel, Gymnastik, Massagen, Diät und gesundheitsbezogene Beratung. Die Dauer einer Kur soll drei Wochen betragen. Wohnort und Kurort müssen getrennt sein, damit am Kurort keine der sonst üblichen Aufgaben aus dem Arbeits- oder Alltagsbereich anfallen.
Von der Sozialversicherung werden für die Versicherten im Rahmen der Leistungspflicht Kuraufenthalte in der Regel für 3 Wochen bewilligt (Ausnahme Dermatologie: 4 Wochen).
Der Einsatz eines ortsgebundenen natürlichen Heilmittels ist maßgeblich für die Kennzeichnung einer Kur.
Wie kommt man zu einer Kur?
Wer nicht als Privatkurgast, d.h. auf eigene Kosten zur Kur fahren will oder kann, sondern die Leistungen der Sozialversicherung in Anspruch nehmen will, kann bei dieser, über seinen behandelnden Arzt, der den Kurantrag ausfüllt, um eine Kurgenehmigung ansuchen.
Rehabilitation:
Rehabilitation ist ein multidisziplinäres Verfahren, das Personen, deren Leistungsfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit krankheits- oder unfallbedingt eingeschränkt ist, soweit wiederherstellen soll, dass selbige ihren Platz in der Gesellschaft möglichst ohne Hilfe wieder einnehmen können. Die Unfallrehabilitation wird solange gewährt, als eine Besserung der Folgen des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit oder eine Steigerung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist oder Heilmaßnahmen erforderlich sind, um eine Verschlimmerung zu verhüten. Die Krankenversicherungsträger gewähren, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern, im Anschluss an die Krankenbehandlung medizinische Maßnahmen der Rehabilitation mit dem Ziel, den Gesundheitszustand der Versicherten und ihrer Angehörigen so weit wiederherzustellen, dass sie in der Lage sind, in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz möglichst dauernd und ohne Betreuung und Hilfe einzunehmen (Erhalt der Selbsthilfefähigkeit).Die Rehabilitation ist personalintensiver als eine Kur, und beinhaltet auch die Übergabe von Heilmittelbehelfen (Prothesen...). Sie ist an speziell dafür eingerichtete und bewilligte Krankenanstalten gebunden und dauert oftmals länger als drei Wochen. Natürliche Heilmittel einzusetzen ist nicht obligat
Wellness:
„Normale Wellness“: Mit Wellness werden gesundheitsförderliche Massnahmen bezeichnet, die der Regenerierung dienen, und sehr häufig zur Aufwertung eines Erholungsaufenthaltes/Urlaubes verwendet werden.
Die Anwendungen (meist Thermalschwimmen, Sauna, Massagen und Heilgymnastik oder anderweitige Bewegungstherapien) werden kundenseitig festgelegt , eine ärztliche Intervention ist üblicherweise nicht vorgesehen.
Wellness hat außer einer Verbesserung der Befindlichkeit keine besondere medizinische Wirkung, längerfristige Wirkung kann nicht erwartet werden.
Medizinische Wellness:
Darunter verstehen wir einen Wellnessaufenthalt, dessen Inhalte ärztlicherseits vorgeformt wurde. Direkte ärztliche Präsenz ist bei medizinischer Wellness im Hintergrund, die Medizin ist durch das Fachwissen eingebracht im Sinn von : Vorträgen, Eignungsuntersuchungen, qualitativer Personalschulung insbesondere, was Vorsichtsmassnahmen bei Therapien oder Ausschluss von Therapien betrifft. Neben qualitativ hochwertigen und seriösen Anwendungen beabsichtigt Medizinische Wellness eine lustvolle, motivierende und aktive Gesundheitsförderung . Medizinische Wellness ersetzt nicht eine Kur.
Kurort:
Unter Kurorten sind Gebiete zu verstehen, in denen behördlich anerkannte Heilvorkommen vorhanden sind und ortsgebunden genutzt werden, und in denen die hiefür erforderlichen Kureinrichtungen vorhanden sind.
Kurorte unterliegen besonderen Auflagen hinsichtlich der notwendigen Infrastruktur und Umweltgüte. Dazu gibt es genaue Vorschriften in den Heilvorkommen und Kurortgesetzen der Länder.
Natürliches Heilvorkommen:
Natürliche Heilvorkommen sind ortsgebundene natürliche Vorkommen, die auf Grund besonderer Eigenschaften und ohne Veränderung ihrer natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausüben oder erwarten lassen. Darunter fallen auch klimatische Einwirkungen. Natürliche Heilmittel können eingeteilt werden in: Heilwässer, Peloide (Schlick, Moor..), Gase (Co2) und Heilfaktoren (Klima, Lage, Höhe..)
Die behördliche Anerkennung eines natürlichen Heilmittels ist landesgesetzlich geregelt.
Thermalwasser:
Eine Heilquelle ist eine behördlich anerkannte Quelle, die für die beabsichtigte therapeutische Anwendung hinreichend Ergiebigkeit besitzt, deren Wasser eine bestimmte spezifische Beschaffenheit aufweist oder pharmakologisch bereits in kleinsten Mengen wirksame Inhaltsstoffe enthält und deren Quellwasser ohne Änderung seiner natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausübt oder erwarten lässt.
Eine Heilquelle darf als Thermalquelle bezeichnet werden, wenn die Quelle am Austritt konstant mindestens 20 Grad hat. Die Definitionen eines Heilwassers ist im Heilvorkommen und Kurortegesetz der Bundesländer geregelt, allerdings gleichlautend.
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