Kur/Gesundheitsvorsorge Aktiv

Warum kur/Gesundheitsvorsorge Aktiv

AKTIV VORBEUGEN, ENERGIE & KRAFT TANKEN

Eine medizinisch verordnete Kur hat heute nichts mehr mit einem gemütlichen Erholungsurlaub zu tun. Im Gegenteil, um das Arbeitsleben und den Alltag beschwerdefrei bewältigen zu können, ist die aktive Mitarbeit des Kurgastes notwendig. Das Ziel ist eine Steigerung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens. Erholungseffekte und der Abstand vom Alltag sind wichtige Erfolgsfaktoren, um abseits der gewohnten Umgebung seine Verhaltensweisen, was den Umgang mit Bewegung, Ernährung und Stress betrifft, unterstützt von geschulten Behandlungsteams positiv zu verändern, Krankheiten vorzubeugen und die Lebensqualität deutlich zu verbessern.

Was leistet die Kur:

REPARATIV, PRÄVENTIV, INFORMATIV

Die dreiwöchige Kur ist eine freiwillige Leistung der Sozialversicherung mit umfangreichen Leistungsprofilen. Sie unterliegt strengen Kontrollen und wird nur genehmigt, wenn klare medizinische Gründe vorliegen. Die Kur ist eine medizinische Maßnahme zur Erhaltung und Stärkung der Gesundheit, aber auch zur Linderung von chronischen Krankheiten und umfasst eine Kombination aus physikalischer Medizin, Bewegungstherapien sowie der Anwendung natürlicher Heilmittel. Zusätzlich wird im Rahmen der Kur ein umfangreiches Gesundheitswissen vermittelt, um ein neues Gesundheitsbewusstsein zu fördern.

GVA (Gesundheitsvorsorge Aktiv) bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates:

Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) ist  eine Weiterentwicklung der bisherigen klassischen Kur für den Stütz- und Bewegungsapparat  mit dem Ziel

  • der Verlängerung der gesunden Lebensjahre!
  • Für Versicherte im erwerbsfähigen Alter um Krankenstände vorzubeugen sowie die Arbeitsfähigkeit zu erhalten
  • Für Pensionist/innen zur Vermeidung bzw. Hintanhaltung von Pflegebedürftigkeit

Schwerpunkte sind Bewegung, Ernährung und mentale Gesundheit.

Die GVA soll dabei unterstützen den Lebensstil positiv zu beeinflussen und somit die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Der Erholungseffekt und der Abstand vom Alltag sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren.

Als Grundlage des 3-wöchigen Aufenthaltes, der auch gesplittet ( nicht  in Zeiten Covid-19) werden kann, wird ein Basismodul mit folgenden Therapien absolviert. Dies erfolgt in Einzel- und Gruppentherapien sowie Workshops.

  • Heilgymnastik wie z.B. Aquagymnastik
  • Ausdauertraining wie z.B. Nordic Walking oder Fahrrad-Ergometer Training
  • Krafttraining mit modernsten Trainingsgeräten
  • Entspannungstechniken

Im folgen drei Aufbaumodule, die sich am Anamnesebogens und der Erstuntersuchung orientieren.

  • Bewegungsoptimierung
  • Bewegungsmotivation
  • Mentale Gesundheit

Bewegungsoptimierung

Das Modul Bewegungsoptimierung eignet sich für Versicherte, die bereits regelmäßig  Bewegung machen. Die TherapeutInnen überprüfen, ob die durchgeführte Bewegung auch richtig gemacht wird und geben Optimierungsempfehlungen, um Spätschäden zu verhindern.



Bewegungsmotivation

Das Modul Bewegungsmotivation eignet sich für Menschen, die sich nicht so gerne bewegen und an sportlichen Aktivitäten lieber passiv teilnehmen. Ihnen soll die Freude und die Lust an Bewegung vermittelt und in kleinen Schritten die wohltuende, ganzheitliche körperliche Aktivität nähergebracht werden. 



Mentale Gesundheit 


Das Modul Mentale Gesundheit ist für Personen vorgesehen, die bereits im Alltag eine psychische Belastung verspüren und unter dem Druck des Berufs- und Privat-lebens leiden. Hier liegt der Schwerpunkt in der Stressprävention, im Erlernen von Entspannungs- und Abgrenzungsmechanismen sowie im Stärken der Selbstschutz – Mechanismen

Einsatz Natürlicher Heilmittel

Zusätzlich ist es empfehlenswert die  örtlichen natürlichen Heilmittel in Anspruch zu nehmen.

Wie kommt man zu einer Kur/GVA?

  • Die Antragsformulare liegen in den Ordinationen auf, sind über die Homepage des zuständigen SV-Trägers (Sparte Kur & Reha-aufenthalte) bzw. beim ÖHKV elektronisch abrufbar.
  • Der Antrag zur Genehmigung muss vom behandelnden  Arzt, vornehmlich Hausarzt begründet und von diesem und vom Antragsteller unterschrieben werden.
  • Dieser ist bei den jeweiligen Landesstellen der ÖGK (Österr. Gesundheitskasse früher Gebietskrankenkassen) bzw. bei den Landesstellen der PV, der SVS  einzureichen.
  • In diesem Antrag kann eine bevorzugte Kureinrichtung angeführt werden.
  • Die Zuweisung erfolgt nach der Genehmigung durch den SV-Träger. Es gilt der Grundsatz, dass zweimal innerhalb von fünf Jahren um einen Kur bzw. GVA Aufenthalt angesucht werden kann.
  • Die normale Dauer eines stationären GVA-Aufenthaltes beträgt 22 Tage. Künftig ist auch eine wochenweise Inanspruchnahme möglich(Splitting) , sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Diese Möglichkeit richtet sich insbesondere an jene Menschen, die aus persönlichen Gründen wie Familie oder Beruf nicht oder nur sehr schwer für rund 3 Wochen  für eine stationäre Gesundheitsmaßnahme von zu Hause wegbleiben können.
  • Achtung: mit der schriftlichen Bewilligung erhalten die Gäste einen Untersuchungs- bzw. Amnamnesebogen zum Ausfüllen. Dieser ist sofort zurücksenden. Anhand dieses ausgefüllten Anamnesebogens und der Erstuntersuchung wird die Teilnahme an den Modulen entschieden.
  • Für Pensionisten gibt es entsprechend der Bewegungseinschränkung angepasste Module.

BVAEB und SVS bieten weiterhin parallel  die bisherige klassische Kur an.

Mit der GVA stellen Sie die Weichen für Ihre Gesundheit neu. Sie können maßgeblich zu Ihrem eigenen gesunden Lebensstil beitragen. Wir zeigen Ihnen wie das geht und wie Sie die notwendigen Maßnahmen mit Freude erlernen und umsetzen können.


Medizinische Rehabilitation:

REPARATUR IM VORDERGRUND

Bei der Rehabilitation stehen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiedergewinnung der Fähigkeit zur Berufsausübung für Personen, die krankheits- oder unfallbedingt in ihrer Arbeits- oder Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, Die medizinische Rehabilitation dauert in der Regel vier Wochen und ist eine Pflichtleistung der Sozialversicherungen.

Die Anträge für Anschlussheilverfahren nach Unfällen bzw. zur Rehabilitation werden in der Regel noch während des Krankenhausaufenthaltes gestellt. Die Antragsformulare können bei der PV heruntergeladen werden.

Wie kommt man zur Kur:

Für SELBSTZAHLER besteht die Möglichkeit, den Zeitrahmen, Ort und Unterkunft seines Kuraufenthaltes selbst zu bestimmen. Dazu kann man bei der Krankenkasse oder Pensionsversicherung einen Kurkostenzuschuss beantragen.

Will man die LEISTUNGEN DER SOZIAVERSICHRUNG bzw. der PENSIONSVERSICHERUNG in Anspruch nehmen, ist ein Antrag bei der zuständigen Sozialversicherung/Pensionsversicherung mit einer Diagnose durch den Haus- bzw. Facharzt zu stellen. Voraussetzung für die Bewilligung der GVA ist die Rücksendung eines Fragebogens, den der Antragssteller von der PVA zugesandt erhält. Eine Bewilligung erfolgt üblicherweise zwei Mal innerhalb von fünf Jahren. Die notwendigen grünen Antragsformulare liegen in den Ordinationen auf bzw. können bei den SV-Trägern, bei der PVA und auf unserer Homepage heruntergeladen werden.